Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Donnerstag, 05. Dezember 2024 um 09:00 Uhr folgender Grundbesitz im Raum 2, Sitzungssaal, im Amtsgericht Rockenhausen, Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen, öffentlich versteigert werden:
Einfamilienhaus
Verkehrswert: 383.000,00 €
1/2-Anteile je: 191.500.-- €
Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.
- Verkehrswert
- 383.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 05.12.2024, 09:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 1 K 32/23
- Versteigerungsart
- Zwangsversteigerung
- Wertermittlungsstichtag
- 25.03.24
- Besichtigungsart
- Innen- und Außenbesichtigung
- Wertgrenzen
- gelten
Objektdaten
- Objekttyp
- Einfamilienhaus
- Wohnfläche
- 130.75 m²
- Grundstücksfläche
- 413 m²
- Heizungsart
- Fußbodenheizung
- Objektzustand
- renovierungsbedürftig
- Baujahr
- 2019
- Verfügbarkeit
- eigen genutzt
- Anzahl Etagen
- 1
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein Einfamilienhaus.
Das 1-geschossige Gebäude wurde um ca. 2019 freistehend errichtet. Der bauliche Zustand ist gut. Es besteht ein geringfügiger Unterhaltungsstau, Fertigstellungsbedarf und allgemeiner Renovierungsbedarf. Die zweckmäßige, für das Baujahr zeittypische Grundrissgestaltung bietet eine gute bis ausreichende Besonnung und Belichtung. Die Räumlichkeiten mit einer Wohnfläche von ca. 130,75 m² teilen sich auf in:
Erdgeschoss: Diele, Wohn-Essküche, Gast, WC, HWR.
Dachgeschoss: Flur, Eltern, Kind 1, Kind 2, Ankleide, Bad.
Zum Zeitpunkt der Wertermittlung war das Objekt eigen genutzt.
Ausstattung
Dachform: Satteldach.
Elektroinstallation: gute baujahresgemäße Ausstattung.
Heizung: Wärmepumpe; Fußbodenheizung.
Bodenbeläge: Laminat, Fliesen.
Fenster: mit 3- Fach Isolierverglasung.
Lage
Das Versteigerungsobjekt befindet sich am Ortsrand von Stetten (ca. 670 Einwohner).
Das Grundstück hat eine leicht hängige Topografie. Die Nachbarschaftsbebauung besteht überwiegend aus wohnbaulicher Nutzung. Die Entfernung zum Ortszentrum beträgt ca. 0,3 m. Geschäfte des täglichen Bedarfs liegen ca. 3 km entfernt, Schulen und Ärzte bis zu 8 km. Öffentliche Verkehrsmittel sind in fußläufiger Entfernung.
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